Besuchszeiten
BesucherInnen sind uns herzlich willkommen. Wir bitten Sie höflich, sich an die Besuchszeiten zu halten, um den PatientInnen Ruhe und Entspannung zu ermöglichen und die Tätigkeiten im Krankenhaus nicht zu stören.
Die Besuchszeiten sind:
Von 13.30 bis 16.00 Uhr und von 18.00 bis 20.00 Uhr
Auf Anregung des Arztes kann ein Besuchsverbot erteilt werden.
COVID-19: Sonderregelung Besucherzugänge am Krankenhaus
Wohlwissend, dass ein Besuch der Angehörigen und Freunde den Alltag der Kranken im Krankenhaus angenehmer gestaltet, ist auch nach der Bewältigung der akuten Corona-Krise weiterhin höchste Vorsicht geboten. Den Patientinnen und Patienten gilt dabei ein besonderer Schutz, denn sie sind besonders gefährdet, wenn zusätzliche Infektionen, wie zum Beispiel das SARS-CoV-2 Virus, den Krankheitsverlauf erschweren.
Besucher/innen werden deshalb nur in Ausnahmefällen mittels Besuchererlaubnis, die durch den behandelnden Arzt der Abteilung ausgestellt wird, zugelassen.
Die Besuche werden weiterhin nur mittels schriftlicher Ermächtigung durch den behandelnden Arzt der Abteilung und - was neu dazukommt - unter Berücksichtigung der 3G-Regel gestattet.
Somit ist bei der Zutrittskontrolle neben der original unterschriebenen Besuchererlaubnis auch mindestens eine der folgenden Situationen vorzuweisen:
- Besitz des digitalen COVID-Zertifikats der EU (Greenpass)
- Bescheinigung, dass die Impfung gegen SARS-CoV-2 innerhalb der letzten 9 Monate abgeschlossen wurde
- Bescheinigung, dass jemand innerhalb der letzten 6 Monate an COVID-19 genesen ist
- ein negativer PCR- oder Antigenschnell-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2, der nicht älter als 48 Stunden ist