Besuchszeiten
Besucher sind auch uns willkommene Gäste. Wir bitten Sie jedoch höflich, die Besuchszeiten einzuhalten, um den Patienten auch Zeit zur Ruhe und Entspannung zu ermöglichen und den Betrieb des Krankenhauses nicht zu stören.
Die Besuchszeiten erstrecken sich von:
13:00 – 20:00 Uhr werktags
10:00 – 20:00 Uhr feiertags
Auf ärztliche Anweisung hin kann ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.
Die Besuche werden weiterhin nur mittels schriftlicher Ermächtigung durch den behandelnden Arzt der Abteilung und - was neu dazukommt - unter Berücksichtigung der 3G-Regel gestattet.
Somit ist bei der Zutrittskontrolle neben der original unterschriebenen Besuchererlaubnis auch mindestens eine der folgenden Situationen vorzuweisen:
- Besitz des digitalen COVID-Zertifikats der EU (Greenpass)
- Bescheinigung, dass die Impfung gegen SARS-CoV-2 innerhalb der letzten 9 Monate abgeschlossen wurde
- Bescheinigung, dass jemand innerhalb der letzten 6 Monate an COVID-19 genesen ist
- ein negativer PCR- oder Antigenschnell-Test zum Nachweis von SARS-CoV-2, der nicht älter als 48 Stunden ist