Besuchszeiten

Besucher sind auch uns willkommene Gäste. Wir bitten Sie jedoch höflich, die Besuchszeiten einzuhalten, um den Patienten auch Zeit zur Ruhe und Entspannung zu ermöglichen und den Betrieb des Krankenhauses nicht zu stören.

Die Besuchszeiten erstrecken sich von:
13:00 – 20:00 Uhr werktags
10:00 – 20:00 Uhr feiertags

Auf ärztliche Anweisung hin kann ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.

Die Besuche werden weiterhin nur mittels schriftlicher Ermächtigung durch den behandelnden Arzt der Abteilung und - was neu dazukommt - unter Berücksichtigung der 3G-Regel gestattet.

Somit ist bei der Zutrittskontrolle neben der original unterschriebenen Besuchererlaubnis auch mindestens eine der folgenden Situationen vorzuweisen:

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