Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten

Das Verhältnis zwischen Gesundheitseinrichtung und Betreuten beruht im Wesentlichen auf einer Vertrauensbeziehung: Menschen mit gesundheitlichen Problemen geben sich zur Behandlung in die Hand von Expertinnen und Experten und vertrauen darauf, dass ihnen geholfen wird. Als Patientin und Patient haben Sie neben einer Vielzahl von Rechten aber auch Pflichten.

Ihre Rechte

Art. 1
Sie haben das Recht auf Betreuung und Pflege, die mit Einsatz und Aufmerksamkeit zu erbringen sind, sowie ein Recht auf Respekt der Würde und der persönlichen und weltanschaulichen Überzeugungen.

Art. 2
Während des Krankenhausaufenthaltes haben Sie im Besonderen das Recht, immer mit Namen und Vornamen angesprochen zu werden, anstatt mit einer Nummer oder mit der Krankheit. Sie haben des Weiteren das Recht, mit „Sie“ angesprochen zu werden.

Art. 3
Sie haben das Recht, von der Gesundheitseinrichtung Auskunft über die angebotenen Leistungen, über Voraussetzungen für Inanspruchnahme und Kosten zu erhalten. Sie haben das Recht, die behandelnden Personen aufgrund der obligatorischen Erkennungsplakette sofort erkennen zu können.

Art. 4
Sie haben das Recht, eine vollständige und verständliche Auskunft betreffend Diagnose der Krankheit, vorgeschlagene Therapie und entsprechende Prognose zu erhalten.

Art. 5
Außer in Dringlichkeitsfällen, bei denen eine Verzögerung eine Gefahr für die Gesundheit darstellen kann, haben Sie das Recht, Erklärungen zu erhalten, die es Ihnen ermöglichen, eine wirklich überzeugte Zustimmung zu geben, bevor eine Therapie oder ein Eingriff stattfinden. Diese Auskünfte müssen auch mögliche behandlungsbedingte Risiken oder Unannehmlichkeiten betreffen. Falls der Arzt oder die Ärztin die begründete Überzeugung hat, dass eine direkte Information unzweckmäßig ist, muss diese an die Verwandten oder an den jeweiligen Vormund weitergegeben werden, es sei denn, Sie verbieten dies ausdrücklich.

Art. 6
Sie haben das Recht, über die Möglichkeit von alternativen Untersuchungen und Behandlungen informiert zu werden, auch wenn diese in anderen Strukturen durchgeführt werden. In Fällen, wo Sie selbst nicht in der Lage sind zu entscheiden, müssen die entsprechenden Informationen den Personen laut Artikel 5 gegeben werden.

Art. 7
Sie haben das Recht, dass alle die Krankheit betreffenden Daten und alle weiteren Umstände geheim gehalten werden.

Art. 8
Sie haben das Recht, Beschwerden einzureichen, die einer umgehenden Prüfung zu unterziehen sind; Sie müssen sofort über das Ergebnis derselben informiert werden. Sie müssen sich während des stationären Aufenthaltes an einige Verhaltensregeln halten, um Ihre Rechte voll beanspruchen zu können. Ihre Mitarbeit ist Ausdruck des Respekts für die Gemeinschaft und für die Gesundheitsdienste, die von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden. Somit tragen auch Sie dazu bei, die Qualität der Leistungen zu verbessern, die von den Gesundheitsdiensten erbracht werden.

Ihre Pflichten

1. Sie müssen beim Eintritt in eine Gesundheitseinrichtung immer ein korrektes Verhalten haben, Respekt und Verständnis für die Rechte anderer zeigen sowie bereit sein, mit dem Personal und der Führung der Struktur zusammenzuarbeiten.

2. Sie beweisen durch Ihren Eintritt in das Krankenhaus oder in eine sonstige Gesundheitseinrichtung Vertrauen und Respekt gegenüber dem Gesundheitspersonal. Diese sind Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Betreuung und der Behandlung.

3. Sie müssen dem behandelnden Personel umgehend mitteilen, wenn Sie auf eine stationäre Aufnahme, auf Behandlungen und programmierte medizinische Leistungen verzichten wollen. Dies, um eine Verschwendung von Zeit und Ressourcen zu vermeiden.

4. Sie müssen die Räumlichkeiten, Geräte und Ausstattungen des Krankenhauses schonend behandeln, im Bewusstsein, dass sie Allgemeinbesitz sind.  

5. Sie müssen die Öffnungs- und Besuchszeiten des Krankenhauses und der übrigen Gesundheitseinrichtungen einhalten, um den ordnungsgemäßen Ablauf der Betreuung und der Behandlung zu ermöglichen und so die Ruhe und Erholung der anderen Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und auch, um die Ansammlung von Personen um das Krankenbett zu vermeiden.

6. Krankenhausbesuche von Kindern unter 12 Jahren sind aus Hygiene- und Gesundheitsgründen nicht ratsam. In Ausnahmesituationen können solche Besuche mit dem behandelnden Team der Abteilung vereinbart werden.

7. In besonderen Fällen müssen Besuche außerhalb der vorgesehenen Besuchszeiten von Primar/Primarin der Abteilung beziehungsweise von dessen Vertretung schriftlich genehmigt werden. In so einem Fall müssen sich die Besucherinnen und Besucher an die in der Abteilung und im Krankenhaus geltenden Verhaltensregeln halten und eine bestmögliche Zusammenarbeit mit dem Gesundheitspersonal gewährleisten.

8. Sie haben die Pflicht, im Krankenhaus jegliches Verhalten zu unterbinden, das andere Personen stört und belästigt (lautes Radio hören, brennendes Licht, Lärm usw.).

9. Es ist Pflicht der Patientinnen und Patienten, die Nachtruhe und die Ruhezeiten tagsüber einzuhalten. Sucht jemand ein wenig Unterhaltung, so steht der Aufenthaltsraum in der jeweiligen Abteilung zur Verfügung.

10. Im Krankenhaus gilt striktes Rauchverbot - dies aus Rücksicht gegenüber den anderen Personen, die sich dort aufhalten und als Beitrag für eine gesunde Lebensweise.

11. Sie haben die Pflicht, sich über die Organisation, die Wartezeiten und die Öffnungszeiten der verschiedenen ärztlichen und nichtärztlichen Dienste rechtzeitig und bei den geeigneten Stellen zu informieren.

12. Es ist zweckmäßig, dass Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher im Krankenhausbereich nur die für sie bestimmten Wege nehmen.

13. Es ist Aufgabe des Gesundheitspersonals, je nach Zuständigkeit, dafür zu sorgen, dass die Verhaltensregeln für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Tätigkeiten in den Abteilungen sowie zum Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten befolgt werden.

14. Sie haben das Recht auf eine korrekte Information über die Organisation der Gesundheitseinrichtung, in der Sie sich aufhalten. Sie haben jedoch auch die Pflicht, sich rechtzeitig und bei den zuständigen Stellen zu erkundigen.

 

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