Stationäre Aufnahme
Ablauf der stationären Aufnahme
Anmeldung
Am Schalter der Verwaltungsaufnahme, der sich rechts im Eingang der Erste-Hilfe-Abteilung befindet, werden die Daten für die stationäre Aufnahme erfasst, in Ausnahme- und Dringlichkeitsfällen hingegen erfolgt die Aufnahme direkt in der Abteilung.
Erforderliche Dokumente:
- persönlicher Ausweis für die Krankenbetreuung
- Personalausweis
- eventuelles Kärtchen mit der Blutgruppenzugehörigkeit
- Einweisungsantrag des behandelnden Arztes
- die ausländischen Staatsbürger müssen einen Personalausweis und den Versicherungsnachweis sowie, falls sie beim Staatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind, den Ausweis für die Krankenbetreuung vorlegen.
Außerdem ist es ratsam, Folgendes mitzubringen:
- Befunde (ärztliche Befunde, Ultraschallaufnahmen, Laboruntersuchungen, Röntgenbilder usw.);
- einzunehmende Medikamente;
- die für den Krankenhausaufenthalt benötigten Sachen (Unterwäsche, Schlafrock, Toilettenartikel für die tägliche Hygiene usw.)
Behandlung
Vor jeder Krankenhausaufnahme wird eine Vorvisite durchgeführt. Dabei werden etwaige weitere Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen besprochen und verordnet. Während der stationären Aufnahme findet ein- oder zweimal am Tag eine ärztliche Visite statt. Bei dieser Gelegenheit werden der Behandlungsverlauf überprüft, die Fragen des Patienten beantwortet und weitere Maßnahmen und Untersuchungen beschlossen. Während der ärztlichen Visiten müssen die Patienten in ihren Zimmern bleiben. Für jede ärztliche Maßnahme ist das Einverständnis des Patienten erforderlich.
Unterkunft
Unser Krankenhaus hat Zimmer mit höchstens 4 Betten. Einige Zimmer sind mit Dusche und Toilette ausgestattet. Die Patienten können, sofern Betten verfügbar sind, gegen Bezahlung innerhalb der Abteilung ein reserviertes Zimmer (Sonderzimmer) mit einem oder mehreren Betten beantragen. Der gegenwärtige Tarif beträgt 150 Euro pro Tag zuzüglich MwSt. für Zimmer mit Bad und 132,23 Euro zuzüglich MwSt. für Zimmer ohne Bad.
Begleitpersonen
Die Familienangehörigen können stationär aufgenommene Patienten in Ausnahmefällen auch außerhalb der Besuchszeit betreuen und gegen Bezahlung Verpflegung in Anspruch nehmen. Es bedarf einer vorherigen Genehmigung durch die Abteilung. Gegenwärtig werden folgende Beträge für diese Leistungen verlangt:
- 8,78 Euro zuzüglich MwSt. für ein Mittagessen
- 6,20 Euro zuzüglich MwSt. für ein Abendessen
- 2,07 Euro zuzüglich MwSt. für ein Frühstück
Der allumfassende tägliche Höchsttarif beträgt 15 Euro zuzüglich MwSt.
Unentgeltlich sind Unterkunft und Verpflegung für Mütter von Neugeborenen bis zu einem Jahr, welche ihr Kind stillen sowie für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, unabhängig von deren Alter. Für eine Unterkunft in einem Hotel oder einer Pension können sich die Verwandten an das Verkehrsamt, Tel. +39 0471 307 000, wenden.
Besuchszeiten
Die Besuchszeiten sind am Haupteingang des Krankenhauses ausgehängt. Es ist ein ausgedehnter Stundenplan für die Besuchszeiten im Krankenhaus vorgesehen. Auskünfte über die genauen Besuchszeiten der einzelnen Abteilungen erteilt die Pforte, Tel. +39 0471 438 274. Die Besucher sind gebeten, sich an die Besuchszeiten zu halten, um die Ruhe der Patienten zu gewährleisten. Sollte der Gesundheitszustand des Patienten eine Betreuung seitens der Angehörigen außerhalb der Besuchszeiten erforderlich machen, so muss über das Krankenpflegepersonal die entsprechende Genehmigung des Arztes eingeholt werden. Die Besuche außerhalb der Besuchszeit sowie die Betreuung von Verwandten müssen mit dem zuständigen Primararzt vereinbart und von diesem genehmigt werden.
Die Verpflegung
Die Menüs werden vom Dienst für Diät und klinische Ernährung des Krankenhauses erstellt. Sie können zwischen verschiedenen Menüs auswählen.
Telefon
Die meisten Krankenzimmer verfügen über ein Telefon. Außerdem gibt es im Krankenhaus öffentliche Telefonapparate. Im Krankenhaus dürfen keine Mobiltelefone benutzt werden.
Bankomat
Im Krankenhaus gibt es einen Bankomat-Schalter, der sich in der Nähe der internen Bank befindet.
Radio- und Fernsehgeräte
Die meisten Krankenzimmer sind nicht mit Radio- oder Fernsehapparaten ausgestattet. Diese können eventuell mitgebracht werden.
Entlassung aus dem Krankenhaus
Die Entlassung des Patienten wird vom behandelnden Arzt veranlasst. Der Patient kann auch gegen die Einwilligung des Arztes entlassen werden. In diesem Fall muss er seine Entscheidung schriftlich begründen. Für minderjährige Patienten und für Entmündigte obliegt die Entscheidung den Erziehungsberechtigten bzw. Bevollmächtigten. Sollte der Arzt hingegen die Entlassung anordnen, so muss der Patient das Krankenhaus innerhalb desselben Tages verlassen.
Der Arzt stellt dem Patienten einen Entlassungsbrief aus, welcher die wichtigsten klinischen Informationen betreffend die stationäre Aufnahme enthält. Nach der Entlassung müssen sämtliche Bescheinigungen bei der Ärztlichen Direktion angefordert werden. Wo: im Amt für Krankengeschichten der Ärztlichen Direktion, Tel. +39 0471 438 210, Montag-Freitag, 9:00-12:00 Uhr. Bescheinigungen, welche die stationäre Aufnahme bestätigen, werden von der Abteilung direkt ausgestellt.
Kontrolluntersuchung
Die Kontrolluntersuchungen nach der Krankenhausentlassung, die innerhalb von 30 Tagen ab der Entlassung durchgeführt werden müssen, sind ticketfrei.