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Mitteilung über nicht bestehende Verbindlichkeiten

Ragioneria Generale dello Stato - Ministero dell Economia e delle Finanze - Il monitoraggio dello stock dei debiti commerciali (mef.gov.it)

Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten der öffentlichen Verwaltung gemäß Gesetzesdekret Nr. 35/2013 zum 31. Dezember 2020

Mit Bezug auf die Pflicht zur Mitteilung der bis zum 31. Dezember 2020 fälligen und nicht beglichenen Verbindlichkeiten, gemäß Artikel 7, Absatz 4 und/oder 4-bis des Gesetzesdekretes Nr. 35/2013, umgewandelt in das Gesetz 64/2013, wird erklärt, dass für die öffentliche Verwaltung/Südtiroler Sanitätsbetrieb - Abteilung Wirtschaft und Finanzen, zum Zeitpunkt der gegenständlichen Mitteilung, keine festgestellten, bestimmten und bis zum 31. Dezember des Jahres 2020 fälligen und nicht beglichenen Verbindlichkeiten für Dienstleistungen, Lieferungen und Vergaben, sowie keine Verpflichtungen in Bezug auf professionelle Dienstleistungen bestehen.

Zahlung der fälligen Verbindlichkeiten der öffentlichen Verwaltung gemäß Gesetzesdekret Nr. 35/2013 zum 31. Dezember 2019

Mit Bezug auf die Pflicht zur Mitteilung der bis zum 31. Dezember 2019 fälligen und nicht beglichenen Verbindlichkeiten, gemäß Artikel 7, Absatz 4 und/oder 4-bis des Gesetzesdekretes Nr. 35/2013, umgewandelt in das Gesetz 64/2013, wird erklärt, dass für die öffentliche Verwaltung/Südtiroler Sanitätsbetrieb - Abteilung Wirtschaft und Finanzen, zum Zeitpunkt der gegenständlichen Mitteilung, keine festgestellten, bestimmten und bis zum 31. Dezember des Jahres 2019 fälligen und nicht beglichenen Verbindlichkeiten für Dienstleistungen, Lieferungen und Vergaben, sowie keine Verpflichtungen in Bezug auf professionelle Dienstleistungen bestehen.

(Letzte Aktualisierung: 08.02.2024)

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