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Daten zu den Zahlungen

Veröffentlichungspflicht laut Abs. 2, Art. 4-bis vom G.v.D. Nr. 33/2013, welche nicht dem SSN (nationalen Gesundheitswesen) zugehörig ist, da die gegenständliche Veröffentlichungspflicht in die spezifische Pflicht gemäß Art. 41, Abs. 1-bis fällt. Daher werden die Daten über Zahlungen von SABES in der Sektion: „Daten zu den Zahlungen des SSN“ veröffentlicht.

 

(Letzte Aktualisierung: 23.07.2024)

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