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IBAN und elektronische Zahlungen
Die Verwaltung veröffentlicht die notwendigen Informationen für die Durchführung von informatischen Zahlungen an die Verwaltung (Art. 36 des Leg.-Dekr. 33/2013).
PagoPa-Zahlung durch das Zahlungsportal “ePayS“ der Südtiroler Einzugsdienste AG, unter der Sektion „Suedtiroler Sanitätsbetrieb“ oder bei allen Banken, bei der Post und bei Tabaktrafiken/Lottoannahmestellen oder mittels Homebanking all jener Dokumente (Rechnungen, Mahnungen, Inverzugsetzungen, Zahlungsbefehle, Verwaltungsstrafen und Belege), denen eine PagoPa-Zahlungsmitteilung beiliegt.
Seit 29.12.2015 der Plattform pagoPA beigetreten.
Der IBAN wird nicht mehr veröffentlicht, da alle Zahlungen an den Südtiroler Sanitätsbetrieb über das pagoPA-System abgewickelt werden müssen.
(Letzte Aktualisierung: 14.03.2024)
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