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Register Wohltätigkeitshandlungen
Wohltätigkeitshandlungen – Schenkungen im Jahr 2024
Mit der Verabschiedung der neuen Verordnung zur Regelung von Schenkungs- und Leihverträgen (Beschluss des Generaldirektors Nr. 55/2025) hat der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine umfassende und aktualisierte Regelung für die Verwaltung von Zuwendungen und unentgeltlichen Verträgen eingeführt, die den Grundsätzen der Transparenz, Unparteilichkeit und guten Verwaltungspraxis entspricht.
Die Verordnung berücksichtigt auch die gesetzlichen Bestimmungen zur Korruptionsprävention und Transparenz (Gesetz 62/2022) und gilt für alle Zuwendungen von beweglichen Gütern, Immobilien, Geld, Dienstleistungen, Beratungen und unentgeltlichen Leihverträgen. Sie definiert genau:
- die Arten von Zuwendungen (von geringem Wert, nicht von geringem Wert, mit oder ohne Auflagen);
- die für die Einreichung des Vorschlags erforderlichen Voraussetzungen und Unterlagen;
- das Prüfungsverfahren und die beteiligten Stellen (empfangende operative Einheit, Technischer Beratungsausschuss, Generaldirektion oder Bezirksleiter);
- die Modalitäten für die Annahme und Registrierung von Verträgen.
In Übereinstimmung mit den Vorgaben der ANAC (Nationale Antikorruptionsbehörde) gelten Zuwendungen von Gütern und Dienstleistungen durch Privatpersonen im Rahmen öffentlicher Aufträge als korruptionsgefährdet (Gesetzesdekret 36/2023 und Gesetz 190/2012). Daher hat der Sanitätsbetrieb Präventionsmaßnahmen ergriffen, darunter:
- die Ausarbeitung einer internen Regelung zur Regelung des Erwerbs von Gütern und Dienstleistungen ohne finanzielle Aufwendungen;
- die Veröffentlichung der Dokumente im Bereich „Transparente Verwaltung“;
- die Erstellung von Vertragsunterlagen, die sich an Transparenz und Gleichbehandlung orientieren;
- die regelmäßige Erfassung und Veröffentlichung der erhaltenen Zuwendungen unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
In Erwartung der Einrichtung des öffentlichen elektronischen Registers „Transparente Gesundheitsversorgung“, das in Art. 5 des Gesetzes 62/2022 vorgesehen ist und vom Amt für Transparenz, Archivierung und Protokollierung verwaltet wird, wird nachfolgend die Datei mit der Liste der im Laufe des Jahres 2024 als Schenkung erworbenen Güter veröffentlicht.
Das Dokument enthält eine detaillierte Aufstellung der unentgeltlich erhaltenen Sachgüter, unterteilt nach Warengruppen, mit Angabe des Erwerbsdatums, der Beschreibung, der Menge, des Wertes und des Lieferanten, sofern verfügbar.