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Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen

Bestimmungen über die Verwaltung der Selbsterklärungen und Verwaltungsunterlagen gemäß Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 "Regelung des Verwaltungsverfahrens".
Artikel 5 (Unterlagen) LG Nr. 17/1993

Rahmenabkommen
Vereinbarung zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb zwecks Zugriff auf die Daten der Abteilung Arbeit

Die Buchstaben b) und c) des Art. 35, Abs. 3, des gesetzesvertretenden Dekretes 14. März 2013 Nr. 33 wurden vom gesetzesvertretenden Dekret 25. Mai 2016 Nr. 97 abgeschafft.

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(Letzte Aktualisierung: 04.05.2022)

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