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An- und Abwesenheitsquoten

Die Verpflichtung gemäß Art. 16 Absatz 3 des G.v.D. Nr. 33/2013 wird durch die Veröffentlichung des Jahresberichtes zum Personal in Verbindung mit den trimestralen und monatlichen Erhebungen der Abwesenheiten umgesetzt.

  • Jahr 2022 - Die Informationen sind auf den Seiten 8 bis 9 und 84 bis 90 des Jahresberichtes zum Personal für das Jahr 2022 veröffentlicht.
  • Jahr 2021 - Die Informationen sind auf den Seiten 8 bis 9 und 81 bis 87 des Jahresberichtes zum Personal für das Jahr 2021 veröffentlicht.
  • Jahr 2020 - Die Informationen sind auf den Seiten 5 bis 6 und 70 bis 76 des Jahresberichtes zum Personal für das Jahr 2020 veröffentlicht.
  • Jahr 2019 - Die Informationen sind auf den Seiten 5 bis 6 und 63 bis 68 des Jahresberichtes zum Personal für das Jahr 2019 veröffentlicht.
  • Jahr 2018 - Die Informationen sind auf den Seiten 5 bis 6 und 63 bis 68 des Jahresberichtes zum Personal für das Jahr 2018 veröffentlicht.

Trimestrale und monatliche Erhebungen der Abwesenheiten:

Jahr 2023

Jahr 2022

Jahr 2021

Jahr 2020

Jahr 2019

Jahr 2018

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(Letzte Aktualisierung: 26.02.2024)

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