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Transparente Verwaltung

In Anwendung der Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekretes 14 März 2013, Nr. 33: „Neugestaltung der Regelung der Veröffentlichungspflichten, Transparenz und Verbreitung von Informationen vonseiten der öffentlichen Verwaltungen“, sind in dieser Sektion alle angeforderten Informationen veröffentlicht, unterteilt in Sektionen und Untersektionen, wie von genannter Bestimmung vorgesehen.          
  
Alert – Informationen für das Publikum: gemäß Richtlinien für die Verarbeitung von auch in Verwaltungsakten und -dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten durch öffentliche Rechtsträger und andere dazu verpflichtete Körperschaften für die Zwecke der Veröffentlichung und Bekanntmachung im Web (Maßnahme Nr. 243 vom 15. Mai 2014), können die veröffentlichten personenbezogenen Daten nur unter den vorgesehenen Bedingungen der geltenden Bestimmung betreffend die Weiterverwendung der öffentlichen Daten (Europäische Richtlinie 2003/98/EG und GvD Nr. 36/2006, in Umsetzung derselben), die für die Zwecke, für welche diese gesammelt und registriert wurden und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen, weiterverwendet werden.

(Letzte Aktualisierung: 16.09.2014)

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