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Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten und zugunsten der Bediensteten

Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten und zugunsten der Bediensteten

Gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Gesetzes Nr. 24/2017 wird bekannt gegeben, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb die derzeitige Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten und zugunsten der Bediensteten mit der Versicherungsgesellschaft Relyens Mutual Insurance (ehemals SHAM) abgeschlossen hat. Im Detail:

Versicherungsgesellschaft: Relyens Mutual Insurance

-          Hauptsitz: Rue Edouard Rochet Nr. 18, 69372 Lyon (Frankreich)

-          Zweitsitz und Generalvertretung für Italien:  Carlo Imbonati-Straße Nr. 18, 20159 Mailand (Italien)

-          MwSt.-Nr. IT 13597591000

Haftpflichtversicherungspolice gegenüber Dritten und zugunsten der Bediensteten Nr. 169577

-          Wirksamkeit: vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 31.12.2028

-          Deckungshöchstgrenzen: 10.000.000 € pro Schadensfall und 20.000.000 € pro Schadensfall in Serie

-          Ohne Selbstbehalt

Die Police und ihr Nachtrag können unter folgenden Dokumenten eingesehen werden: Police Nr. 169577; Police Nr. 169577_Nachtrag.

Ausgezahlte Schadenersatz für Gesundheitsrisiko

Gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 24/2017 werden die Daten über die Entschädigungen für Gesundheitsrisiko, die in den letzten fünf Jahren ausgezahlt wurden, offengelegt. Diese Daten sind in dem folgenden Dokument verfügbar: Tabelle der ausgezahlten Entschädigungen_Zeitraum 2019-2023.

(Letzte Aktualisierung: 27.03.2024)

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