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Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule

Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten zu den neuen Sicherheitsprotokollen für Kindergärten und Schulen in Südtirol.

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[Isolation und Selbstüberwachung]

Wie lauten die aktuellen Bestimmungen über die Dauer der Isolation bei positiv getesteten Personen?

Das Rundschreiben Nr. 51961 vom 31. Dezember 2022 des Gesundheitsministeriums legt fest, dass Personen, die mittels Antigen- oder PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, folgenden Bestimmungen zur Isolation unterliegen:

  • Wer asymptomatisch ist oder jedenfalls seit mindestens 2 Tagen keine Symptome mehr aufweist, kann die Isolation 5 Tage nach dem ersten positiven Test oder nach dem Auftauchen der Symptome beenden, ohne einen weiteren Antigen- oder PCR-Test durchführen zu müssen;
  • Wer nie Symptome hatte, kann die Isolation auch vor Ablauf der 5 Tage beenden, wenn ein bei einer Apotheke oder Gesundheitseinrichtung durchgeführter Antigen- oder PCR-Test negativ ist;
  • Für immunsupprimierte, positiv getestete Personen endet die Isolation nach mindestens 5 Tagen, falls sie einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können;
  • Für Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, endet die Isolation, wenn sie seit mindestens 2 Tagen symptomfrei sind und einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können;
  • Wer in den 7 Tagen vor einem positiven Test aus der Volksrepublik China einreist, kann die Isolation frühestens 5 Tage nach dem positiven Test beenden, vorausgesetzt, es sind seit mindestens 2 Tagen keine Symptome aufgetreten und der Antigen- oder PCR-Test ist negativ.

Nach Beendigung der Isolation ist das Tragen einer FFP2-Maske bis zum zehnten Tag nach Auftreten der Symptome oder nach dem ersten positiven Test (bei Fehlen von Symptomen) Pflicht und es ist in jedem Fall angeraten, gefährdete Personen und/oder Menschenansammlungen zu vermeiden.


Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.01.2023

[Isolation und Selbstüberwachung]

Welche Regeln in Bezug auf Isolation und Selbstüberwachung für enge Kontakte sind seit dem 30. Dezember 2022 in Kraft (DL Nr. 199 vom 30. Dezember 2022)?

Wer als enger Kontakt zu positiv getesteten Personen gilt, muss sich in Selbstüberwachung begeben. In dieser Zeit müssen die Atemwege in geschlossenen Räumen und bei Menschenansammlungen bis zum 5. Tag nach dem letzten engen Kontakt geschützt werden, z.B. durch eine FFP2-Maske. Wenn während der Selbstüberwachung Symptome auftreten, ist ein sofortiger Antigen- oder PCR-Test empfohlen. Personen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, müssen sich bis zum 5. Tag nach einem engen Kontakt mit einem bestätigten Fall täglich einem Antigen- oder PCR-Test unterziehen.


Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.01.2023

[Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule]

Mein/e Sohn/Tochter ist positiv. Wann wird er/sie wieder zur Schule gehen können?

Wenn Ihr Kind mit einem Antigen- oder Molekulartest positiv auf SARS-COV-2 getestet wird, wird es für mindestens 5 und höchstens 14 Tage in Isolation versetzt. Wenn mindestens zwei Tage lang keine Symptome aufgetreten sind, kann die Isolierung nach fünf Tagen ohne einen weiteren Test beendet werden.

Der Tag des ersten positiven Tests gilt als Tag 0, so dass die Zählung am darauf folgenden Tag beginnt.

Am Ende des vierzehnten Tages nach dem ersten positiven Abstrich wird die Isolierung beendet und Sie erhalten ein Schreiben vom Südtiroler Sanitätsbetrieb zur Beendigung der Isolierung, mit dem Ihr Sohn/Ihre Tochter wieder die Schule besuchen kann.


Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 02.01.2023

[Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule]

Was passiert, wenn ein Kindergartenkind oder ein Kind, das eine Kleinkindbetreuungseinrichtung besucht, in der Gruppe/Sektion positiv getestet wurde?

Seit 1. April 2022 wird für den Rest der Gruppe die Betreuung in Präsenz weitergeführt. Lehr- und Erziehungspersonal müssen für 10 Tage ab letztem Kontakt mit der positiven Person FFP-2-Masken tragen.

Sollten Symptome auftreten, ist ein Antigen- (Schnell- oder Selbsttest) oder PCR-Test verpflichtend. Sollten die Symptome andauern, muss der Test am fünften Tag nach dem letzten Kontakt mit dem/der Positiven wiederholt werden. Die Kindergartenkinder selbst sind vom Tragen einer FFP-2-Maske befreit. 


Quelle: Bildungsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 05.04.2022

[Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule]

Was passiert, wenn ein Schüler, eine Schülerin oder eine Lehrperson positiv getestet wurde?

Innerhalb der Schulen gelten für enge Kontakte einer positiv getesteten Person dieselben Regeln wie im öffentlichen Bereich.

Selbstüberwachung der engen Kontakte
Ab 1. April 2022 gilt für enge Kontakte einer SARS-CoV-2-positiven Person die Selbstüberwachung. Das bedeutet, dass für 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiven Person in Innenräumen und bei Menschenansammlungen die Atemwege durch eine FFP-2-Maske geschützt werden müssen. Zudem muss beim Auftreten von Symptomen oder im Falle von noch vorhandenen Symptomen am fünften Tag nach dem letzten Kontakt ein Antigen- oder PCR-Test durchgeführt werden. Dieser Test kann auch bei privaten Einrichtungen durchgeführt werden, die dazu ermächtigt sind.


Quelle: Bildungsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 04.04.2022

[Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule]

Mein Kind hat leichte Grippesymptome. Darf es den Unterricht besuchen?

Sofern es in einer Klasse/Gruppe keinen bestätigten positiven Fall gibt, besteht innerhalb der Klasse keine Verpflichtung zur Verwendung von Atemschutzmasken. Für anwesende Schüler mit leichten Atemwegssymptomen, die kein Fieber und einen guten Allgemeinzustand aufweisen, ist die Verwendung von chirurgischen Masken/FFP2 und eine gründliche Händehygiene empfohlen, bis die Symptome abgeklungen sind. Gefährdeten Personen (Personal der Bildungseinrichtungen und Schülerinnen und Schülern), die sich mit PSA schützen müssen oder wollen, wird dringend empfohlen, Atemschutzmasken vom Typ FFP2 zu tragen.

Kinder in den Kindergärten und -horten sind von der FFP-2-Maskenpflicht ausgenommen.

BEACHTE
In jedem Fall ist es verboten, das Schulgelände zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde oder wenn Symptome auftreten, die mit COVID-19 vereinbar sind, wie z. B., aber nicht ausschließlich akute Atemwegssymptome wie Husten und Schnupfen mit Atemnot, Erbrechen (wiederholte Episoden, begleitet von Unwohlsein), Durchfall (drei oder mehr Ausscheidungen mit halbflüssigem oder flüssigem Stuhl), Geschmacksverlust, Geruchsverlust, starke Kopfschmerzen oder wenn eine Körpertemperatur von mehr als 37,5 °C auftritt.


Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 27.09.2022

[Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule]

Wie wird der Zeitraum der Selbstüberwachung im Falle eines neuen positiven Falls berechnet?

Tritt während des Zeitraums der Selbstüberwachung aufgrund eines positiven Tests in der Klasse ein neuer positiver Fall auf, beginnt die 10-Tage-Zählung nicht erneut. Tritt hingegen am Ende des Zeitraums ein weiterer Fall auf, beginnt die Selbstüberwachungsmaßnahme erneut.


Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 27.09.2022

[Isolation und Selbstüberwachung]

Ich bin immer noch positiv. Wann werde ich aus der Isolation entlassen?

Falls die Person weiterhin positiv ist, kann die Isolation am 14. Tag nach der positiven Ersttestung auch ohne Test beendet werden.


Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler sanitätsbetrieb; Stand: 02.09.2022

[Isolation und Selbstüberwachung]

Kann man das Haus verlassen, wenn man unter Isolation gestellt ist?

Nein. Wer positiv auf das Virus getestet wurde, dem ist es verboten, das Haus zu verlassen, es sei denn, für das Aufsuchen der Apotheke, des eigenen Arztes für Allgemeinmedizin/des Kinderarztes oder des Drive-In, um einen Coronatest durchführen zu lassen. In diesem Fall muss eine FFP2-Maske getragen werden, das Aufsuchen sollte alleine mit dem eigenen Auto oder zu Fuß ohne Zwischenstopp und alle Hygieneregeln zu SARS-CoV-2-Infektionen befolgend, erfolgen (keine öffentlichen Verkehrsmittel).


Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 02.09.2022

[Isolation und Selbstüberwachung]

Ich bin geimpft und eine mit mir zusammenlebende Person ist an Corona erkrankt. Muss ich trotzdem in Quarantäne?

Nein. Enge Kontakte von bestätigten Coronaerkrankten müssen sich selbst beobachten, d.h., FFP-2-Masken zum Schutz in Innenräumen oder bei Menschenansammlungen für 10 Tage nach dem letzten Kontakt mit der als enger Kontakt eingestuften Person tragen.

Sollten während der Selbstbeobachtungszeit Symptome auftreten, welche auf Corona schließen lassen, wird empfohlen, unverzüglich einen Antigen- oder PCR-Test durchführen zu lassen, der auch im Falle eines negativen Nachweises am fünften Tag nach dem letzten Kontakt wiederholt werden sollte, sollten die Symptome andauern.


Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 05.04.2022

[Isolation und Selbstüberwachung]

Was ist die Definition von engem Kontakt?

- Eine Person, die im selben Haushalt wie ein COVID-19-Fall lebt;
- Eine Person, die direkten Körperkontakt mit einem COVID-19-Fall hatte (z.B. Händeschütteln);
- Eine Person, die direkten ungeschützten Kontakt mit den Sekreten eines COVID-19-Falls hatte (z. B. Berühren von benutzten Papiertaschentüchern mit bloßen Händen);
- Eine Person, die mit einem COVID-19-Fall direkt (von Angesicht zu Angesicht) in einem Abstand von weniger als 2 Metern und für mindestens 15 Minuten in Kontakt gekommen ist;
- Eine Person, die sich in einer geschlossenen Umgebung (z. B. Klassenzimmer, Besprechungsraum, Wartezimmer im Krankenhaus) mit einem COVID-19-Fall aufgehalten hat und keine geeignete Schutzausrüstung getragen hat;
- Mitarbeiter des Gesundheitswesens oder andere Personen, die einen COVID-19-Fall direkt betreuen, oder Laborpersonal, das mit Proben eines COVID-19-Falls umgeht, ohne die empfohlene Schutzausrüstung zu benutzen oder durch die Verwendung ungeeigneter Schutzausrüstung;
- Eine Person, die in einem Zug, Flugzeug oder einem anderen Verkehrsmittel im Umkreis von zwei Sitzen in beliebiger Richtung um einen COVID-19-Fall gesessen hat; zu den engen Kontaktpersonen zählen Mitreisende und das für den Abschnitt des Flugzeugs/Zugs zuständige Personal, in dem der Fall saß.

Quelle: Gesundheitsministerium; Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 25.01.2022

[Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule]

Dürfen Kinder, wenn sie einen engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, andere Kinder/Erwachsene treffen?

Für weitere Informationen, siehe "Isolation und Selbstüberwachung" im Dropdown-Menü der FAQ.


Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 05.04.2022

[Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule]

Mein Kind hat plötzlich Symptome - was müssen die Eltern beachten?

Erster Ansprechpartner ist, wie bei allen gesundheitlichen Belangen, der Haus- oder Kinderarzt.


Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 05.02.2022

[Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule]

Ein Kind wurde positiv getestet und befindet sich folglich in Isolation: Dürfen dessen Eltern und Geschwister weiterhin zur Arbeit, zur Schule oder in den Kindergarten gehen?

Ja. Am 1. April 2022 wurde für enge Kontakte die Selbstbeobachtung verfügt. Für weitere Informationen siehe "Isolation und Selbstüberwachung" im Dropdown-Menü der FAQ.


Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 05.04.2022

 

[Isolation und Selbstüberwachung in Kindergarten und Schule]

Dürfen Kinder, wenn ein Elternteil positiv ist, Schule/Kindergarten besuchen?

Ja. Am 1. April 2022 wurde für enge Kontakte die Selbstbeobachtung verfügt. 

Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 06.04.2022

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