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Trimestraler Indikator für Zahlungszeiten

Wie vom Art. 9 des D.P.M.R. vom 22. September 2014 vorgesehen, müssen die öffentlichen Verwaltungen ab dem Jahr 2015 einen trimestralen Indikator über die Pünktlichkeit der Zahlungen ausarbeiten, berechnet für jeden Geschäftsvorgang als Summe der Tage zwischen Fälligkeits- und Zahlungsdatum der Rechnung, multipliziert mit dem fälligen Betrag, in Verhältnis gesetzt mit der Summe der im Bezugszeitraum gezahlten Beträge. Der Art. 29 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 97 vom 25.05.2016 hat  die Verpflichtung zur Veröffentlichung auch des Gesamtbetrages der Lieferverbindlichkeiten und der Anzahl der Gläubiger eingeführt.

Die für die Berechnung des Indikators der Vorjahre angewandten Kriterien sind unterschiedlich und deshalb sind die Daten nicht vergleichbar.

(Letzte Aktualisierung: 17.10.2024)

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