Anregungen und Beschwerden
Allgemeine Beschreibung
Die Ämter für Bürgeranliegen in den Gesundheitsbezirken nehmen jede Art von Anregungen, Beschwerden und Lob entgegen. Diese Mitteilungen von Seiten der Bürgerinnen und Bürger werden, nachdem sie angenommen und klassifiziert worden sind, zuständigkeitshalber an die jeweils verantwortliche Person übermittelt. Auf der Grundlage deren Stellungnahme und nach Einholen aller weiteren nützlichen Informationen erhält der Bürger/die Bürgerin bei namentlich gekennzeichneten Anregungen und Beschwerden eine Antwort.
Die Anregungen und Beschwerden können schriftlich, mündlich, telefonisch, mittels Fax oder E-Mail vorgebracht werden.
Anonyme Beschwerden oder Eingaben werden informationshalber an die zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet, ohne Aufforderung dazu Stellung zu beziehen. Sehr einfache Bemerkungen sowie Einsprüche und Eingaben, für die eine sofortige Lösung bzw. Beseitigung des Missstandes möglich ist, werden von den Bürgerbeauftragten direkt mit den zuständigen Verantwortlichen gelöst bzw. bearbeitet.
Beschwerden, die eine explizite Schadenersatzforderung enthalten, werden an die für Rechtstreitigkeiten zuständigen Stellen in den Gesundheitsbezirken weitergeleitet, die ihrerseits Verfahren bei der Versicherungsgesellschaft in die Wege leiten.
Auch Bemerkungen, Einsprüche oder Beschwerden von der Volksanwaltschaft werden nach dieser Prozedur aufgenommen und beantwortet.
Zugangsvoraussetzungen
Folgende Personen sind ermächtigt, Rückmeldungen einzubringen:
- Bürger und Bürgerinnen, welche direkt die Dienstleistungen in Anspruch genommen haben
- durch Delegierung ermächtigte Personen, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten
- gesetzliche Vertreter der Freiwilligen- und Schutzorganisationen
Termine
Die Beschwerden bzw. Anfragen werden innerhalb von 30 Tagen beantwortet. Sollte eine abschließende Antwort innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, erhält der Bürger eine Zwischenantwort.
Verweis auf Gesetzesbestimmungen; Verordnungen
1. LG Nr. 17/1993 und DLH Nr. 21/1994
2. Gesetz Nr. 241 vom 7.8.1990 und nachfolgende Änderungen
3. LG Nr. 9 vom 2.10.2006
Weitere Informationen
Die Rückmeldungen können bei den folgenden Ämtern für Bürgeranliegen eingebracht werden:
Gesundheitstelefon: 840 002 211
Amt für Bürgeranliegen - GB Bozen
Lorenz-Böhler-Str. 5
Tel. 0471 439 823
Fax 0471 438 924
urp.bz@sabes.it
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag
08:30-12:00
Donnerstag
14:00-16:30
Amt für Bürgeranliegen - GB Meran
Rossinistr. 7 - Gelbes Gebäude Richtung Parkplatz "Doblhof"
Tel. 0473 264 985
buergeranliegen.me@sabes.it
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag
08:30-12:00,
Donnerstag
von 14:00-16:30
Mitteilungsstelle - KH Schlanders
Krankenhausstr. 3
Tel. 0473 738 423
buergeranliegen.sl@sabes.it
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag
14:00-16:00
Amt für Bürgeranliegen - GB Brixen
Dantestr. 51
Tel. 0472 812 145
Fax 0472 812 149
urp-bx@sabes.it
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag
08:30-12:00, 14:00-16:30
Freitag
08:00-12:00
Amt für Bürgeranliegen - GB Bruneck
Spitalsstr. 11
Tel. 0474 581 004
Fax 0474 581 001
beatrix.eppacher@sabes.it
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag
08:30-12:00, 14:00-16:30
Freitag
08:30-12:00
Rekurs vor der Gemischten Schlichtungskommission
Der Bürger/die Bürgerin kann sich an die Gemischte Schlichtungskommission wenden, nachdem er/sie begründeterweise mit den erhaltenen Antworten der Ämter für Bürgeranliegen zu den vorgebrachten Bemerkungen, Einwänden und Beschwerden nicht zufrieden ist. Informationen zu diesem Dienst: Gemischte Schlichtungskommision
Rekurs vor der Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen
Ein Patient kann die Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen in Anspruch nehmen, falls er glaubt, durch einen mutmaßlichen ärztlichen Diagnose- oder Behandlungsfehler oder durch fehlende oder nicht ordnungsgemäß erfolgte Aufklärung in seiner Gesundheit geschädigt worden zu sein. Informationen zu diesem Dienst: Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen
Zuständige Einrichtung
Zuständige Verwaltungseinheit: Südtiroler Sanitätsbetrieb
Adresse: Thomas-Alva-Edison-Straße 10/D, 39100 Bozen
Telefon: 840 002 211 Grüne Nummer/Numero Verde -- Ämter für Bürgeranliegen/Uffici Relazioni con il Pubblico
PEC: admin@pec.sabes.it
Website: https://www.sabes.it
Formulare und Anlagen
- Formulare Anregung - Beschwerde - Lob - Anfrage