Departement für Gesundheitsvorsorge

EU-Hygiene-Richtlinien für UnternehmerInnen

Die Lebensmittelsicherheit hängt von uns ab! 2006 ist das neue EU-Hygienepaket in Kraft getreten. Es gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln und erfasst somit alle Betriebe (ortsgebundene Einrichtungen z.B. Bäckereien, Gastwirtschaften, Metzgereien wie auch mobile Einrichtungen z.B. Verkaufsfahrzeuge, Marktstände).

Die Hauptverantwortung dafür tragen die Unternehmerinnen und Unternehmer, welche für Herstellung, Verkauf und Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten verantwortlich sind. Sie müssen auf allen Stufen der Herstellung bis zur Abgabe dafür sorgen, dass die Lebensmittel den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit entsprechen.

>> Unsere Info-Broschüren gibt es auf deutsch, italienisch, englisch und chinesisch

Hier finden Sie Informationen darüber, wie die EU-Bestimmungen einzelne Aspekte des Lebensmittelbereichs geregelt haben u.a. Frittieren, HACCP, Instandhaltung der Struktur, Personalhygiene, Reinigung und Desinfektion, Rückverfolgbarkeit (Rücknahme, Rückruf), Schädlingsvorbeugung, Transport u.v.m.


Lebensmittelsicherheit