Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Die Aufgaben des Dienstes für Arbeitsmedizin – Abteilung ärztliches Arbeitsinspektorat – ist der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und die Anwendung von Arbeitshygienemaßnahmen, welche durch gezielte Kontrollen, Aufsicht und Gesundheitsförderung zur Prävention von Berufskrankheiten beigetragen.
Sein Ziel ist es das Wohlbefinden am Arbeitsplatz durch sektorübergreifende Strategien und durch das Stärken der Prävention von Gesundheitsrisiken zu fördern. Dies soll mit der Einbeziehung – in koordinierter und integrierter Weise – der sozialen und institutionellen anwesenden Partner auf dem Territorium erfolgen.