Departement für Gesundheitsvorsorge

Gesetzlicher Rahmen

Gesetz Nr. 119 vom 31. Juli 2017 zielt darauf ab, den allmählichen Rückgang der Impfungen seit 2013 entgegenzutreten (sowohl Pflichtimpfungen als auch empfohlenen). Dies hat dazu geführt, dass die durchschnittliche Impfrate unter 95% gesunken ist. Dies ist die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Schwelle der so genannten „Herdenimmunität“, welche indirekt auch jene schützt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Die Pflichtimpfungen:

  1. Kinderlähmung: Viruserkrankung, wird über Speicheltropfen, Hautkontakt oder Nahrung übertragen. Verursacht Entzündungsreaktionen und Lähmung der Nervenzellen. Trat in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch seuchenartig auf, ist dank Impfung beinahe ausgestorben.
  2. Diphterie: bakterielle Infektionskrankheit, wird über Tröpfcheninfektion, Husten, Niesen und Küssen oder durch verseuchte Gegenstände übertragen. Verursacht Entzündungen im Hals-Nasen-Rachen-Raum. Kann Leber- und Nierenschädigung sowie Herzmuskelschwäche verursachen.
  3. Thetanus (Starrkrampf): Wundinfektion, Erreger lebt im Erdreich und in Tierexkrementen. Wird über Verletzungen der Haut übertragen. Führt zu Lähmungen und Krämpfen der Muskulatur.
  4. Hepatitis B: virusbedingte Leberentzündung, gehört zu den häufigsten Infektionskrankheiten weltweit. Verursacht Durchfall, Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit und Gelbsucht, im chronischen Stadium eine Leberzirrhose und kann Lebertumor verursachen.
  5. Keuchhusten: durch Bakterien ausgelöste Infektionskrankheit. Wird über Luft übertragen (Tröpfcheninfektion). Verursacht Hustenanfälle bis zu Atemnot und Atemstillstand.
  6. Haemophilusinfluenzae B: eine der schwersten bakteriellen Infektionen in den ersten fünf Lebensjahren. Äußert sich durch Fieber und Erbrechen. Kann Meningitis, Blutvergiftung und Lungenentzündung verursachen.
  7. Masern: Virusinfektion, Erkrankung der oberen Luftwege mit rötlichem Hautausschlag. Gefahr einer Lungenentzündung oder einer Gehirnentzündung.
  8. Röteln: Infektionskrankheit, durch Viren übertragen, am häufigsten durch Tröpfcheninfektion. Im Erwachsenenalter verlaufen die Erkrankungen oft schwerer. Besonders gefährlich ist eine Infektion für ungeborene Kinder.
  9. Mumps: Entzündung der Ohrspeicheldrüse mit grippeähnliche Krankheitszeichen. Bei Jugendlichen und Erwachsenen ist das Risiko für Komplikationen größer als bei Kindern.
  10. Windpocken: Virusinfektion, erfolgt über Kontakt (Schmierinfektion), auch über Sprechen, Niesen und Husten (Tröpfcheninfektion). Eine große Ansteckungsgefahr ist auch über die Luft gegeben. Mögliche Komplikationen sind bakterielle Infektionen der Haut, Lungenentzündung, Fehlbildung bei Ungeborenen.

Den 2017 Geborenen müssen alle verabreicht werden. Den zwischen 2001 und 2016 Geborenen müssen jene Impfungen verabreicht werden, die vom Impfkalender für das jeweilige Jahr vorgesehen sind (d.h. 9 Pflichtimpfungen, Windpocken sind für diese Jahrgänge nicht Pflicht).

Die Pflichtimpfungen sind gratis. Diejenigen, die bisher alle Pflicht- und empfohlenen Impfungen laut Impfkalender absolviert haben, haben auch laut neuem Impfgesetz alle gemacht. Ein großer Teil der Kinder in Südtirol hat bereits alle Impfungen. Insgesamt müssen ca. 30.000 Kinder Impfungen nachholen.

Von den Regionen und Autonomen Provinzen werden außerdem weitere Impfungen empfohlen und den entsprechenden Altersgruppen gratis angeboten: Meningokokken B, Meningokokken C, Pneumokokken, Rotavirus.

Weitere Informationen auf der Webseite des Gesundheitsministeriums

Siehe auch

- Rundschreiben des Ministeriums

- Gesetzesdekret vom 7. Juni 2017 "Disposizioni urgenti in materia di prevenzione vaccinale"

- Nationaler Impfplan 2017-2019

- Impfkalender 2017-2019

- Robert-Koch-Institut Deutschland - Bereich Impfen

- vaccinarsi.org


Impfungen im Kindes- und Jugendalter