Departement für Gesundheitsvorsorge

Reach und CLP-Kontrollen

Mit Beschluss der Landesregierung vom 21. Mai 2012, Nr. 744 wurde die Landesagentur für Umwelt als zuständige Behörde für das Land Südtirol ernannt. Ihr obliegt die Durchführung der Laboruntersuchungen, der Erlass von Verwaltungsmaßnahmen sowie das Verhängen von Verwaltungsstrafen. Die Sektion für Umweltmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebs stellt in Abstimmung mit der Landesagentur für Umwelt ein Programm für die jährlichen Kontrollen auf und ist für deren Durchführung sowie für die Probeentnahmen gemäß REACH und CLP Verordnungen zuständig. Auf nationaler Ebene wird jährlich der „Nationale Plan der Kontrollaktivitäten auf chemischen Produkten“ veröffentlicht, welcher die Mindestanzahl der Kontrollen angibt, sowie Hinweise bezüglich der zu kontrollierenden Stoffe, Artikel und Unternehmen gibt.

Reach

Reach ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe; das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. REACH ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 1. Juni 2007 erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhöhen.

Alle chemische Substanzen welche im europäischen Wirtschaftsraum in Mengen von über 1. Tonne pro Jahr produziert oder importiert werden, müssen bei der europäischen Chemikalienagentur registriert werden. www.reach.gov.it

http://echa.europa.eu/de/reach-2018

Im Prinzip gilt REACH für alle chemischen Stoffe, also nicht nur für jene, die bei industriellen Verfahren verwendet werden, sondern auch jene in unserem täglichen Leben, wie z. B. in Reinigungsprodukten, Farbstoffe, Kunststoffe, Legierungen, Modeschmuck, Speilzeuge, und Erzeugnissen Möbeln und Elektrogeräten. Die Verordnung hat daher Auswirkungen auf viele Unternehmen in unserer Provinz. REACH legt die Beweislast auf die Unternehmen. Zur Erfüllung der Verordnung müssen die Unternehmen die Risiken, die mit den von ihnen in der EU hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffen verbunden sind, identifizieren und beherrschen. Die müssen gegenüber der ECHA aufzeigen, wie der Stoff sicher verwendet werden kann, und sie müssen den Anwendern die Risikomanagementmaßnahmen mitteilen. Wenn die Risiken nicht beherrscht werden können, können die Behörden die Verwendung von Stoffen auf verschiedene Weise beschränken. Auf lange Sicht sollten die gefährlichsten Stoffe durch weniger gefährliche ersetzt werden.

Alle vom Reach vorgesehenen Maßnahmen werden von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA, mit Sitz in Helsinki, geregelt, mit dem Ziel in der ganzen Euopäischen Union die Reach Verordnung umzusetzen. Darüber hinaus fördert sie Alternativmethoden zur Ermittlung schädlicher Wirkungen von Stoffen, um die Anzahl von Tierversuchen zu verringern.

Wie funktioniert REACH?
REACH schreibt Verfahren zum Sammeln und Beurteilen von Informationen über die Eigenschaften und schädlichen Wirkungen von Stoffen fest. Die Unternehmen müssen ihre Stoffe registrieren und dabei mit anderen Unternehmen, die den gleichen Stoff registrieren, zusammenarbeiten. Die ECHA nimmt die einzelnen Registrierungen entgegen und bewertet sie hinsichtlich ihrer Konformität, während die Mitgliedstaaten der EU ausgewählte Stoffe bewertet, um eine Anfangsbesorgnis hinsichtlich der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt zu klären. Die Behörden und die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA beurteilen, ob die Risiken von Stoffen beherrscht werden können. Die Behörden können gefährliche Stoffe verbieten, wenn deren Risiken nicht beherrschbar sind. Sie können auch beschließen, eine Verwendung zu beschränken oder sie einer vorangehenden Zulassung zu unterwerfen.

Die Auswirkung von REACH auf Unternehmen
REACH betrifft vielfältige Unternehmen auf vielen Sektoren, auch solche, von denen man zunächst nicht annimmt, dass sie mit chemischen Stoffen zu tun haben. Allgemein können Sie gemäß REACH eine von folgenden Rollen einnehmen:
Hersteller: Wenn Sie Chemikalien herstellen, entweder um sie selbst zu verwenden oder um andere Personen zu beliefern (auch für den Export), werden Sie wahrscheinlich wichtige Pflichten gemäß REACH tragen.
Importeur: Wenn Sie etwas von außerhalb der EU/des EWR kaufen, werden Sie wahrscheinlich Pflichten gemäß REACH tragen. Es kann sich dabei um einzelne Chemikalien, Gemische zum Weiterverkauf oder um fertige Produkte wie Kleider, Möbel oder Kunststoffwaren handeln.
Nachgeschaltete Anwender: Die meisten Unternehmen verwenden Chemikalien, manchmal sogar ohne sich dessen bewusst zu sein. Wenn Sie im Rahmen Ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit Chemikalien handhaben, müssen Sie klären, was Ihre Verpflichtungen sind. Sie könnten Pflichten gemäß REACH tragen.
http://reach.sviluppoeconomico.gov.it/helpdesk

 
CLP
CLP bedeutet Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging). Die CLP-Verordnung trat im Januar 2009 in Kraft, und die dadurch eingeführte Methode der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien beruht auf dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS). Die Verordnung tritt im Laufe der Zeit an die Stelle von zwei Vorgänger-Rechtsvorschriften, die Gefahrstoffrichtlinie (Dangerous Substances Directive, DSD) und die Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (Dangerous Preparations Directive, DPD).

Die CLP-Verordnung gewährleistet, dass Arbeitnehmer und Verbraucher in der Europäischen Union durch die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien eindeutig über die mit Chemikalien verbundenen Gefahren informiert werden. http://echa.europa.eu/de/regulations/clp Vor dem Inverkehrbringen von Chemikalien muss die Industrie die potenziellen Risiken dieser Stoffe und Gemische für die menschliche Gesundheit und die Umwelt feststellen und diese entsprechend den ermittelten Gefahren einstufen. Gefährliche Chemikalien müssen außerdem nach einem standardisierten System gekennzeichnet werden, damit Arbeitnehmer und Verbraucher ihre Wirkungen kennen, bevor sie sie einsetzen.

Dank dieses Prozesses werden die Gefahreneigenschaften von Chemikalien über Standardangaben und Piktogramme auf Kennzeichnungsetiketten und in Sicherheitsdatenblättern kommuniziert. Wenn beispielsweise ein Lieferant einen Stoff als „akut toxisch der Kategorie 1 (oral)" bezeichnet, umfasst die Kennzeichnung auch den Gefahrenhinweis „Lebensgefahr bei Verschlucken", das Wort „Gefahr" und ein Piktogramm mit einem Totenkopf mit gekreuzten Knochen.

Gesetzgebung:

  • Verordnung 1907/2006 REACH
  • Verordnung 1272/2008 CLP
  • Beschluss der Landesregierung vom 21. Mai 2012 Nr. 744, Umsetzung in Südtirol der Vereinbarung vom 29. Oktober 2009 zwischen der Regierung, den Regionen und Autonomen Provinzen betreffend die Anwendung der Verordnung EG 1907/2006 im Bereich der Chemikalien (REACH)
  • Beschluss der Landesregierung vom 13.01.2015, Nr. 14: „Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) – Ergänzung des Beschlusses 744 vom 21.05.2015
  • Nationale rPlan der Kontrollaktivitäten auf chemischen Produkten 2016

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