Departement für Gesundheitsvorsorge

Schwimmbäder und Whirlpools

Die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit führen Kontrollen der Badewasserqualität in öffentlichen Schwimmbädern/Whirlpools sowie in privaten Schwimmbädern/Whirlpool mit öffentlicher Nutzung z. B. in Hotels durch. Die Aufbereitung und Desinfektion des Badewassers ist notwendig, da es ansonsten, begünstigt durch die hohen Wassertemperaturen, zur schnellen Vermehrung der von den Badegästen eingetragenen Mikroorganismen kommen würde.

In Whirlpools ist die Wassermenge pro Badegast im Vergleich zu Schwimmbecken viel geringer. Dies bedeutet, dass das Wasser wesentlich mehr belastet wird. Weiters führen höhere Wassertemperaturen (35°C bis 37°C) und starke Wasserbewegungen dazu, dass Badegäste mehr Belastungsstoffe an das Wasser abgeben. Deshalb ist es umso wichtiger, Whirlpools mit einer entsprechenden Aufbereitungsanlage auszustatten.

Betreiber

Zur Vorbeugung von Gesundheitsgefahren muss der Betreiber die Beckenwasserqualität und die korrekte Funktion der Aufbereitungsanlage garantieren. Betreiber von öffentlichen Schwimmbädern sind verpflichtet selbst Messungen durchzuführen und ein Betriebstagebuch zum Nachweis eines korrekten Betriebes der Anlage zu führen. Werden die Grenzwerte der Hygienehilfsparameter freies Chlor, gebundenes Chlor und pH-Wert eingehalten, so kann von einer einwandfreien Wasserqualität ausgegangen werden.

Parameter - Grenzwerte 
Freies Chlor 0,7 bis 1,5 mg/l
Gebundenes Chlor ≤ 0,4 mg/l
pH-Wert 6,5 bis 7,5

Badegäste

Jeder Badende bringt Verunreinigungen wie etwa Haare, Hautschuppen, Schweiß, Harn ins Beckenwasser ein. Um diesen Eintrag zu minimieren und sich selbst vor eventuellen Gefahren zu schützen sollten einige grundlegende Verhaltensregeln eingehalten werden:

  • Einhaltung der Badeordnung

  • Vor dem Baden gründlich duschen

  • Im Barfußbereich Badeschlappen tragen

  • Hand- und Badetücher nicht gemeinsam benutzen

  • Im Fall einer Infektionskrankheit auf den Schwimmbadbesuch verzichten

  • Kinder sollten immer eine Badehose tragen und vor dem Gang ins Wasser zu Toilette begleitet werden.

  • Nach dem Badebesuch sollten insbesondere die Füße gut abgetrocknet werden (Vorbeugung gegen Fußpilz).

Badeteiche

Naturbadeteiche besitzen Merkmale sowohl von Badegewässern als auch von Schwimmbädern. Sie sind künstlich angelegt und entleerbar und grundsätzlich mit technischen Anlagen zur Wasserumwälzung und einer biologischen und physikalischen Wasseraufbereitung (ökologische Kreisläufe zur Selbstreinigung) versehen. Chemikalien zur Wasseraufbereitung sind nicht erlaubt.

Die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit sind befugt öffentliche Badeteiche zu kontrollieren. Die mikrobiologische und chemische Qualität des Badewassers wird sowohl innerbetrieblich als auch behördlich überprüft. Aufgrund der fehlenden Desinfektion in diesen Becken setzt man auf die Selbstreinigung bzw. den Verdünnungseffekt. Die Betreiber der Badeteiche müssen daher dafür sorgen, dass die Anzahl der Badegäste dem Volumen des Badewassers entspricht und die Wassertemperatur sollte 24°C nicht überschreiten.

Aufgrund der fehlenden Desinfektion des Badewassers kann ein erhöhtes Risiko für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht ausgeschlossen werden. Die persönliche Hygiene der Badegäste ist daher von besonderer Bedeutung. Gründliches Duschen vor dem Baden ist unverzichtbar.


Wasser