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Tag der Transparenz im Südtiroler Sanitätsbetrieb

02. November 2015


Der Tag der Transparenz des Südtiroler Sanitätsbetriebes fand großes Interesse bei rund 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die der Einladung zur heutigen Tagung mit Themen wie Transparenz und Integrität, Antikorruption und Privacy gefolgt sind.

 

(v.l.) Thomas Schael, Marco Cappello, Britta Venturino, Sabrina Stacchetti, Lukas Raffl

Die Veranstaltung fand unter anderem aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen laut Gesetzesdekret 33/2013 „Neuordnung der Vorgaben betreffend die Publikationspflichten, der Transparenz und der Verbreitung der Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen" statt.

"Mit dem Tag der Transparenz wollen wir aber nicht nur eine institutionelle Pflicht erfüllen, sondern den Austausch und das Gespräch mit dem Personal fördern. Im Sinne einer offenen Verwaltung ist es uns auch wichtig, die verschiedenen Interessensgruppen vermehrt einzubinden und über deren konstruktive Ideen und Vorschläge zu diskutieren", betonte Generaldirektor Thomas Schael in seinen Grußworten. „Transparenz", so der Generaldirektor weiter, „darf nicht nur als Fassade dienen, sondern muss selbstverständlich sein. Auch wenn das Gebot der Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern öfters mit den gesetzlichen Privacy-Bestimmungen kollidiert, darf das auf keinen Fall als Alibi dienen, die Pflicht zu einer transparenten Verwaltung außer Acht zu lassen. Wir als Verwalter sind verpflichtet, den steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern soviel Information wie möglich zur Verfügung zu stellen."

Der Verwaltungsdirektor Marco Cappello, der die Funktion als Verantwortlicher für die Korruptionsvorbeugung und für die Transparenz und Integrität ausübt, behandelte das Thema der gesetzlichen Vorgaben, die diesen Bereich regeln. Er sprach über die Schwierigkeiten der Umsetzung dieser Vorgaben: „In einem Betrieb, der rund 9.000 Mitarbeiter zählt und eine komplexe Verwaltungsstruktur hat, wird häufig jede formale Vorschrift als erschwerende bürokratische Last gesehen und auch so erlebt".

Britta Venturino, Amtsdirektorin des Rechtsamtes für Verwaltungsstreitsachen und Versicherungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb, stellte den aktuellen Dreijahresplan zur Vorbeugung der Korruption vor. Sie ging kurz auf die nationale Gesetzgebung auf diesem Gebiet ein. Anschließend vertiefte sie in ihren Ausführungen den inhaltlichen Aspekt des Dreijahresplanes: die Instrumente zur Korruptionsprävention und die Rollen in der Präventionsstrategie. Sie stellte die im heurigen Jahr durchgeführte Erhebung der Risikoanalyse vor und sprach über die Implementierung spezifischer Gegenmaßnahmen.

Sabrina Stacchetti, Verantwortliche der Organisationsposition „Stabstelle - Transparenz und Integrität" - Verwaltungsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes - stellte die Sektion "Transparente Verwaltung" vor, die auf der Webseite des Südtiroler Sanitätsbetriebes unter https://home.sabes.it/de/transparente-verwaltung.asp eingesehen werden kann. Diese Sektion beinhaltet verschiedene Untersektionen wie z.B.
den Bürgerzugang, den Verantwortlichen für die Transparenz sowie die Untersektion, die dem Bereich Personal gewidmet ist. In diesem sind die Lebensläufe und Vergütungen der Führungskräfte veröffentlicht. Weitere Untersektionen betreffen die Organisation des Betriebes, die Bilanz, die privaten akkreditierten Gesundheitseinrichtungen, mit denen der Betrieb Abkommen abgeschlossen hat. Die Kontrollen, denen die Unternehmen unterliegen und die Erhebungen des Rechnungshofs und des Kollegiums der Rechnungsrevisoren über den Sanitätsbetrieb sind ebenfalls unter der Sektion „Transparente Verwaltung" gelistet. Die Gliederung dieses Bereiches mit den jeweiligen Unterseiten entspricht den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013.

Abschließend zeigte Lukas Raffl, Verantwortlicher für den Internetauftritt des Südtiroler Sanitätsbetriebes (https://www.sabes.it ) und der Abteilung Kommunikation, Marketing und Bürgeranliegen auf, dass es eine große Herausforderung ist, die strengen Privacy - Bestimmungen mit den Transparenzbestimmungen in Einklang zu bringen. Oftmals gilt es in diesem Zusammenhang, eine Analyse von Fall zu Fall zu erstellen. „Die Leitlinien des Garanten für den Schutz der persönlichen Daten geben hier nähere Erläuterungen, welche Vorgaben es bei der Veröffentlichung von Daten in Sachen Privacy und Transparenz zu beachten gilt" informierte Lukas Raffl die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

 

(Letzte Aktualisierung: 07.02.2023)

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